Gebührenordnung und Stornierungsbedingungen

für den Jugendgruppenzeltplatz am Abtsee

Gültig ab 01.01.2024

Den Jugendzeltplatz dürfen Jugendgruppen der verbandlichen Jugendarbeit, von Vereinen, Schulen und sonstige organisierte Gruppen belegen. Eine Jugendgruppe besteht überwiegend, aber mindestens aus 5 jungen Menschen bis 26 Jahre. Dies gilt nicht für Leitungs- und Betreuungs-personen. Eine Nutzung durch Privatpersonen ist nicht möglich.

Dem Kreisjugendring muss eine für die Zeit des Aufenthalts verantwortliche Person genannt werden.

Für den Jugendzeltplatz Abtsee werden folgende Benutzungsentgelte erhoben:

– Gruppen aus dem Landkreis BGL pro Person und Nacht – Jugendarbeit 4,50 €
– Standardpreis für Gruppen pro Person und Nacht – Jugendarbeit 6,25 €
– Sondernutzung außerhalb Jugendarbeit (Schule, sonst. Gruppen) (inkl. 7% MwSt.) 6,70 €
– Mindestbelegungsgebühr je Gruppe pro Nacht (bei Sondernutzung plus 7% MwSt.) 50,00 €
– Mindestbelegungsgebühr für Tagesnutzung (siehe 7.) (bei Sondernutzung plus 7% MwSt.) 50,00 €
– Küchenbenutzung pro Nacht (bei Sondernutzung plus 19% MwSt.) 10,00 €
– Backofenbenutzung – Holzverbrauch (bei Sondernutzung plus 7% MwSt.) 10,00 €
– Waschmaschine / Wäschetrockner pro Gebrauch (bei Sondernutzung plus 19% MwSt.) 3,00 €
– Stromleitung ins Lager pro Nacht  (bei Sondernutzung plus 19% MwSt.) 10,00 €
– Nutzung zusätzlicher Kühlschrank pro Nacht (bei Sondernutzung plus 19% MwSt.) 10,00 €
– Schlauchwasserleitung ins Lager pro Nacht  (bei Sondernutzung plus 7% MwSt.) 10,00 €
   (übermäßiger Wasserverbrauch wird ggf. nach tatsächlichem Verbrauch separat abgerechnet)
– 1 Schubkarre Brennholz (bei Sondernutzung plus 7% MwSt.) 10,00 €
– Zusätzliche Reinigung wegen mangelnder Säuberung pro Stunde 30,00 €
   (bei Sondernutzung plus 19% MwSt.)
– Unbegründete Wartezeiten (An- oder Abreise) für den Platzwart pro Stunde 20,00 €
   (bei Sondernutzung plus 19% MwSt.)

Leistungen im Rahmen der Jugendarbeit sind nach § 4 Nr. 25 UstG umsatzsteuerbefreit.

Leistungen, die nach UstG keine Jugendarbeit sind, werden je nach Leistungsart mit zuzüglich 7% bzw.  19% Umsatzsteuer berechnet.

Für Kinder wird ab 6 Jahren eine Benutzungsgebühr erhoben.

Am Zeltplatz können Bierzeltgarnituren ausgeliehen werden. Daneben stehen für den tageweisen Verleih auch ein Gasbräter (Gasgrill) und ein Holzkohlegrill (Grillwagen) zur Verfügung.

Eine Ausleihung der Grills für die Gesamtbelegungszeit ist nicht möglich. Grillkohle bzw. Gas müssen selbst mitgebracht werden. Beim Grillverleih wird ein Pfand in Höhe von 50,00 € berechnet, welches bei Rückgabe in sauberem und ordentlichem Zustand zurückerstattet wird.

Der Verleih erfolgt durch den KJR-Mitarbeiter direkt am Zeltplatz und in Absprache mit den anderen Gruppen.

Spätestens vier Wochen vor dem ersten Belegungstag ist die auf dem Belegungsvertrag ausgewiesene Kaution in Höhe von ca. 50 % der veranschlagten Übernachtungskosten an den Kreisjugendring Berchtesgadener Land zu überweisen:

Bank      Sparkasse Berchtesgadener Land

IBAN     DE 29 7105 0000 0000 3612 46

BIC         BYLADEM1BGL

Nach Beendigung des Zeltlagers erfolgt eine Abrechnung durch den Kreisjugendring unter Einbeziehung der tatsächlichen Belegungszahlen und der Verbrauchskosten. Die gezahlte Kaution wird mit dem Rechnungsbetrag verrechnet. Der danach noch zu entrichtende Betrag wird innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig.

Mit der Bestätigung der Belegungsanmeldung wird die Zeltplatzbelegung verbindlich. Für Kleingruppen können wir eine endgültige Zusage zur Platzbelegung für die Monate Juni, Juli und August erst Ende März des jeweiligen Jahres geben.

Bei eintägigen Belegungen ohne Übernachtung wird eine Mindestbelegungsgebühr in Höhe von 50,00 € (ohne Küche) fällig. Bei besonderen Tagesnutzungen/Veranstaltungen kann die Belegungsgebühr separat vereinbart werden.

Bei gewünschter Alleinbelegung wird eine pauschale Belegungsgebühr vereinbart, die sich u.a. nach dem Belegungszeitraum und einer Mindestanzahl an Teilnehmenden richtet.

Falls eine Gruppe nach Abschluss des Belegungsvertrags zurücktritt und keine Ersatzbelegung gefunden wird, sind

– 12 bis 8 Wochen vor der Maßnahme 20%
– 8 bis 4 Wochen vor der Maßnahme 50%
– bei späteren Absagen 80%

des zu erwartenden Benutzungsentgeltes zu entrichten.

Ist eine Ersatzbelegung möglich, dann wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 20,00 € erhoben.

Bei vorzeitigem Abbruch der Belegung wird das Benutzungsentgelt für den gebuchten Zeitraum in voller Höhe berechnet.

Grobe Zuwiderhandlungen gegen die Platzordnung, die geltenden Jugendschutzbestimmungen sowie ähnliche Verstöße, können die sofortige Kündigung des Belegungsvertrags mit Platzverweis zur Folge haben. Auch in diesem Fall wird das Benutzungsentgelt für den gebuchten Zeitraum in voller Höhe berechnet sowie Ersatz für eventuelle Schäden erhoben.