Informationen zur Umsatzsteuer ab 2023

Ab dem Jahr 2023 setzen die Gliederungen des Bayerischen Jugendrings die Umsatzsteuer für Körperschaften um. Das heißt, dass künftig nur noch Leistungen umsatzsteuerbefreit sind, die tatsächlich der  Jugendarbeit zuzuordnen sind.

Dies sind insbesondere alle Aktivitäten, die von Jugendgruppen der Vereine und Verbände durchgeführt werden.

Künftig müssen z.B. Schulen, Kindergärten und sonstige Gruppen, die unseren Zeltplatz ab 2023 belegen, die anfallende Gebühr zuzüglich der geltenden Umsatzsteuer in Höhe von 19% entrichten.